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Informationen

Basispass        DRA Kl. IV         DRA Kl. III         DRA Kl. II

 

Basispass Pferdekunde
Den Basis-Pass Pferdekunde benötigen Sie als Voraussetzung für den Erwerb Ihres ersten Deutschen Reitabzeichens. Sie können die Prüfung für den Basis-Pass aber am selben Tag wie die Prüfung zu Ihrem ersten Abzeichen ablegen. Aufgabe des Basispasses Pferdekunde ist es, dem Bewerber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd zu vermitteln. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

Im praktischen Teil sollen Sie zeigen, da Sie den sicheren Umgang mit dem Pferd beherrschen. Im einzelnen: Annähern an ein Pferd, Führen, Vorführen und Anbinden eines Pferdes, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes/Ponys auf der Weide bzw. auf dem Paddock, Pferdepflege einschliesslich Bandagieren, Ausrüsten eines Pferdes einschliesslich Satteln und Trensen, Pferdeverhalten erkennen, Verladen eines Pferdes.

Für den theoretischen Teil sollten Sie sich in folgenden Themen auskennen: Pferdeverhalten, artgemässer Umgang mit dem Pferd, Fütterung und Fütterungstechnik, Grundlagen der Pferdegesundheit, Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd / Pony sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend.

Es gibt keine Wertnoten, sondern lediglich “bestanden” oder “nicht bestanden”. Als erfolgreicher Teilnehmer erhalten Sie ein Abzeichen und eine Urkunde. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese zum nächstmöglichenTermin wiederholen.

Literatur-Tipps: Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4 Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht, Hufeisen-Sachbuchreihe

 

 

Kleines Reitabzeichen (DRA IV)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd: Für die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen (DRA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist lediglich der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt? Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.
Der praktische Teil: Sie reiten Lektionen der Dressur Klasse E nach Weisung der Richter entweder einzeln oder/und in der Abteilung. Hilfszügel gemäss den Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1 und 2, ausgenommen Schlaufzügel (!), dürfen verwendet werden.
Sie absolvieren eine Stilspringprüfung der Klasse E. Dabei geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss.
Zusätzlich können Sie sich im Geländereiten prüfen lassen. Dazu müssen Sie einen Geländereitwettbewerb reiten.

Der theoretische Teil: Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse E, Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über Verbandsnormen für den Tierschutz, Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Strassenverkehr.

Wer hat bestanden? Sie müssen in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen und Theorie) mindestens die Note 5,0 erreichen. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz. Erreichen Sie in dieser Prüfung ebenfalls mindestens die Note 5,0, erhalten Sie ein Sonderabzeichen.
 

 

 

Bronzenes Reitabzeichen (DRA III)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd: Auch beim Bronzenen Reitabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Alle Reiter können an der Prüfung teilnehmen. Für den Erwerb des DRA III müssen Sie allerdings seit mindestens drei Monaten im Besitz des Kleinen Reitabzeichens (DRA IV) sein. Ihr Pferd oder Pony muss mindestens 5 Jahre alt sein und sein Ausbildungsstand muss den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt? Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.
Der praktische Teil: Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Klasse A des aktuellen Aufgabenheftes einzeln oder zu zweit. Hilfszügel sind nicht erlaubt.
Sie absolvieren ein Stilspringen der Klasse A mit Standardanforderungen. Hier geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam und der zweite Sturz zum Ausschluss.
Sie können sich im Geländereiten prüfen lassen. Dazu müssen Sie einen Stilgeländeritt der Klasse A reiten.

Der theoretische Teil: Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse A, Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), Erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde, Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.

Wer hat bestanden? In jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) muss mindestens die Note 5,0 erreicht werden. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Fallen Sie zweimal durch die gleiche Teilprüfung, müssen Sie die ganze Prüfung wiederholen. Dies ist natürlich auch der Fall, wenn Sie zwei oder drei Teile nicht bestanden haben. Für die bestandene Geländeprüfung - auch hier Mindestnote 5,0 - erhält der Reiter ein Sonderabzeichen. Diese Teilprüfung hat aber keinen Einfluss auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Abzeichens.

Das bronzene Reitabzeichen kann disziplinspezifisch abgelegt werden.
 

 

 

Silbernes Reitabzeichen (DRA II)
Anforderungen an Reiter und Pferd: An der Prüfung für das DRA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz des DRA III (Bronze) bzw. im Besitz des DRA III Bronze/Dressur oder Bronze/Springen sind. Die eingesetzten Pferde und Ponys müssen mindestens 5 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt? Der praktische Teil:
Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Kl. L - allerdings auf Kandare - gemäß des aktuellen Aufgabenheftes.
Sie absolvieren ein Stilspringen der Kl. L mit Standardanforderungen. Für Hindernisfehler und Ungehorsam gibt es keine Abzüge in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss.

Der theoretische Teil: umfassende Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L, erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde.

Wer hat bestanden? Für das Silberne Reitabzeichen müssen Sie in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) eine Mindestnote von 6,5 erreichen. Bestehen Sie eine Teilprüfung nicht, so können Sie diese innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Sind zwei oder drei Teilprüfungen schlechter als 6,5 bewertet worden oder ist eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Das silberne Reitabzeichen kann disziplinspezifisch abgelegt werden.

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